Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

 

1. Allgemeines

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche Bearglieab mit Auftraggebern im Bereich Wandern abschließt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Dies gilt für Einzelpersonen, Gruppen oder Firmen. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten oder eines gesetzlichen Vertreters.

 

 

2. Vertrag

 

Anmeldungen zu allen Wanderungen von Bearglieab können telefonisch, mündlich, per Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen. Der Vertragspartner erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine Bestätigung (E-Mail und/oder Brief) und alle relevanten Informationen. Mit der Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.

 

 

3. Leistungen

 

Inhalt und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im aktuellen Angebot, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Angaben in der Anmeldebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang oder Charakter der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch, wenn Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch nehmen, es sei denn die, ganz oder teilweise, Nicht-Inanspruchnahme ist auf ein Verschulden seitens Bearglieab zurückzuführen.

 

 

4. Sicherung der Leistung

 

Der Vertragspartner informiert Bearglieab vor und während der vereinbarten Maßnahme über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung ist. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

 

 

5. Honorare und Kosten

 

Alle Preisangaben beziehen sich auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl und die beschriebenen Leistungen. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt., alle anderen Preise und Honorare sind exkl. Umsatzsteuer sofern nichts anderes vereinbart wurde. Fahrt und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet, ebenso eventuell anfallende Fremdleistungen.

 

 

6. Zahlungsbedingungen

 

Die vereinbarten Leistungen sowie die entstandenen Kosten werden - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der Leistungsträger.

 

 

7. Rücktritt durch den Kunden

 

Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn der Wanderung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Bearglieab. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt werden. Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:

 

  • ab 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 30% des vereinbarten Betrages
  • ab 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Betrages
  • ab 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 80% des vereinbarten Betrages
  • ab 4 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn und bei Nicht-Inanspruchnahme ohne vorherige Absage 100% des vereinbarten Betrages.

 

Der Nachweis höherer Kosten oder Schäden durch Bearglieab bleibt davon unberührt.

 

 

8. Rücktritt durch Bearglieab

 

Im Falle einer erheblichen Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Wanderung durch objektiv gefahrenträchtige Natur- und Wetterverhältnisse, Erkrankung der Wanderführer, höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, außergewöhnliche und von Bearglieab nicht beeinflussbare Umstände behält sich Bearglieab das Recht vor, die Wanderung abzusagen oder abzubrechen. Sofern eine Wanderung abgesagt werden muss, bemüht sich Bearglieab um einen geeigneten Alternativtermin. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss ist Bearglieab berechtigt, die Wanderung abzusagen.

 

 

9. Programmänderung

 

Bei der Durchführung von Wanderungen behält sich Bearglieab erforderliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen sowie den Einsatz anderer Wanderführer vor. Voraussetzung ist, dass diese Änderungen/Abweichungen nach Vertragsabschluss notwendig werden, von Bearglieab nicht treuwidrig herbeigeführt werden und diese Änderungen/ Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Wanderung nicht beeinträchtigen.

 

10. Mitwirkungspflicht

 

Bei allen Wanderungen wird vorausgesetzt, dass die TeilnehmerInnen gesund sind. Bestehende Krankheiten und evtl. gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen, die den Verlauf der Wanderung beeinflussen könnten, sind dem Wanderführer vorab mitzuteilen. Während der Wanderung dürfen die TeilnehmerInnen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (Psychopharmaka etc.) stehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Dies gilt insbesondere für das unverzügliche Anzeigen von Beanstandungen oder körperlichen Beeinträchtigungen an den jeweiligen Wanderführer vor Ort.

 

 

11. Aufsichtspflicht

 

Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen der Gruppe.

 

 

12. Teilnehmerausschluss und vorzeitiger Abbruch

 

Um die Sicherheit der Einzelnen und der Gruppe zu gewährleisten, behält sich Bearglieab vor, TeilnehmerInnen vom Wanderprogramm oder einzelnen Aktionen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung von Sicherheitsregeln, Gefährdung, Beleidigung oder Schädigung anderer Personen oder Missachtung von Belangen des Natur- und Umweltschutzes. In derartigen Fällen oder bei vorzeitigem Abbruch infolge höherer Gewalt, Krankheit oder akuter Gefährdung von Personen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung erhalten, ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Eventuell entstehende Mehrkosten der Teilnehmer haben diese selbst zu tragen.

 

 

13. Haftung

 

Bearglieab verpflichtet sich, alle Wanderungen unter Beachtung der größtmöglichen Sicherheit für alle Beteiligte zu planen und durchzuführen. Dennoch erfolgt eine Teilnahme an den Wanderungen von Bearglieab  auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Der/die TeilnehmerIn ist während der Tour für sein/ihr Handeln und seine/ihre physische und psychische Eignung selbst verantwortlich. Bearglieab weist ausdrücklich darauf hin, dass Natursport und Bergwanderungen stets einem besonderen Risiko unterliegen. Auf besondere Gefahren wird bei den jeweiligen Wanderungen hingewiesen. Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, diese Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines/r TeilnehmerIn oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist ausgeschlossen. Bearglieab haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten im Rahmen der Betriebshaftpflicht für Schäden, die auf ein Verschulden von Bearglieab zurückzuführen sind. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

 

14. Fremdleistungen

 

Werden einzelne Leistungen (Unterkunft, Mietausrüstung, Liftpässe etc.) von Bearglieab vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen dieses Vertragspartners. Bearglieab haftet nicht für Fremdleistungen Dritter.

 

 

15. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sie werden ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

16. Nutzungsrechte

 

Die von Bearglieab angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen, Fotos, Konzeptionen und Arbeitsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Bearglieab nicht genutzt, oder fotomechanisch und elektronisch vervielfältigt werden.

 

 

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

18. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist Sonthofen.